Infrastruktur

Für den Umbau der Wirtschaft zu Klimaneutralität wird dringend privates Kapital benötigt. Bisher verhindern jedoch politische und steuerrechtliche Rahmenbedingungen, dass Fonds in deutsche Infrastruktur investieren. Diese Hürden räumt der Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz II aus dem Weg.

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Investitionen in Infrastruktur wie z. B. erneuerbare Energien sind unabdingbar, um die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität zu bewältigen. Mit öffentlichen Mitteln allein lässt sich dieser Umbruch und die dafür nötige Infrastruktur nicht finanzieren. Es wird dringend privates Kapital benötigt. Und das steht bereit: Institutionelle Anleger wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherer suchen entsprechende Investitionsmöglichkeiten. Fonds spielen hier eine wichtige Rolle. Sie bringen das Kapital der Anleger mit den Investitionsprojekten zusammen.

Bisher verhindern jedoch politische und steuerrechtliche Rahmenbedingungen, dass deutsche Fonds im großen Stil in Infrastrukturprojekte wie Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren. Das hat zur Folge, dass deutsches Kapital an andere europäische Fondsstandorte und von dort nicht in deutsche, sondern in ausländische Projekte fließt. Ein Beispiel dafür ist der deutsche Atomfonds KenFo. Er ist aufgrund der Standortnachteile in Deutschland gezwungen, über luxemburgische Fonds in Infrastrukturprojekte im europäischen Ausland zu investieren.

Der Ende November 2024 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II schafft für Fonds nun Rechtssicherheit für langfristige Investitionen vor allem in die deutsche Infrastruktur. Dafür sollen sowohl aufsichtsrechtliche Vorgaben im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als auch flankierende steuerliche Regelungen angepasst werden. Das ermöglicht Fonds, künftig in Infrastruktur-Projektgesellschaften zu investieren, die beispielsweise Photovoltaik-Freiflächenanlagen betreiben. Immobilienfonds sollen unbeschränkt Solaranlagen auf den Dächern – zum Beispiel ihrer Logistik- oder Lagerhallen – errichten und betreiben können.

Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, denn das Potenzial der Fondsbranche ist riesig und zum größten Teil ungenutzt. So stehen Schätzungen zufolge allein bei den Immobilien in deutschen Fonds, die sich für Solaranlagen besonders gut eignen wie zum Beispiel Logistikgebäuden, über 15 Millionen m2 für Solaranlagen zur Verfügung. Mit dieser Fläche könnten die Haushalte einer Großstadt wie Frankfurt mit Strom versorgt werden.

Der Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz II ist auch ein Schritt hin zu einer Kapitalmarktunion, denn er reduziert die aufsichts- und steuerrechtlichen Nachteile des deutschen Finanzmarktstandortes gegenüber anderen EU-Staaten. 

Auf EU-Ebene versucht die Politik bereits seit mehreren Jahren, institutionelles und privates Kapital für Infrastrukturprojekte zu mobilisieren. 2015 führte sie dafür eine spezielle Fondskategorie, den European Long Term Investment Fund (ELTIF), ein. Er schaffte insbesondere wegen unpraktikabler Vertriebsregeln aber nicht den Durchbruch. Die EU-Gesetzgeber haben deshalb eine Reform beschlossen, die Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Die neuen Regelungen umfassen flexiblere Anlagemöglichkeiten und den Abbau von Vertriebshindernissen und sollen dem ELTIF zu mehr Erfolg verhelfen.

 

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