Investitionen in Infrastruktur wie z. B. erneuerbare Energien sind unabdingbar, um die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität zu bewältigen. Mit öffentlichen Mitteln allein lässt sich dieser Umbruch und die dafür nötige Infrastruktur nicht finanzieren. Es wird dringend privates Kapital benötigt. Und das steht bereit: Institutionelle Anleger wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherer suchen entsprechende Investitionsmöglichkeiten. Fonds spielen hier eine wichtige Rolle. Sie bringen das Kapital der Anleger mit den Investitionsprojekten zusammen.
Bisher verhindern jedoch steuerrechtliche Rahmenbedingungen, dass deutsche Fonds im großen Stil in Infrastrukturprojekte wie Erneuerbare-Energien-Anlagen investieren. Das hat zur Folge, dass deutsches Kapital an andere europäische Fondsstandorte und von dort nicht in deutsche, sondern in ausländische Projekte fließt. Ein Beispiel dafür ist der deutsche Atomfonds KenFo. Er ist aufgrund der Standortnachteile in Deutschland gezwungen, über luxemburgische Fonds in Infrastrukturprojekte im europäischen Ausland zu investieren.
Der Ende November 2024 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II hätte für Fonds Rechtssicherheit für langfristige Investitionen vor allem in die deutsche Infrastruktur geschaffen. Nach dem Ampel-Aus fällt das Gesetz unter die Diskontinuität des Bundestages. Der Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetz II sah vor, aufsichtsrechtliche Vorgaben im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und auch flankierende steuerliche Regelungen anzupassen. Das Ziel war es, Fonds zu ermöglichen, in Infrastruktur-Projektgesellschaften zu investieren, die beispielsweise Photovoltaik-Freiflächenanlagen betreiben. Immobilienfonds sollten unbeschränkt Solaranlagen auf den Dächern – zum Beispiel ihrer Logistik- oder Lagerhallen – errichten und betreiben können.
Das Gesetz wäre ein wichtiger Schritt, denn das Potenzial der Fondsbranche ist riesig und zum größten Teil ungenutzt. So stehen Schätzungen zufolge allein bei den Immobilien in deutschen Fonds, die sich für Solaranlagen besonders gut eignen wie zum Beispiel Logistikgebäuden, über 15 Millionen m2 für Solaranlagen zur Verfügung. Mit dieser Fläche könnten die Haushalte einer Großstadt wie Frankfurt mit Strom versorgt werden.
In den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden sich Hinweise, dass die geplanten Maßnahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetz II in der kommenden Legislaturperiode wieder aufgegriffen werden. CDU/CSU, SPD und Grüne sprechen sich für eine stärkere Mobilisierung von privatem Kapital für Investitionen in Infrastruktur aus.
Die Umsetzung des Zukunftsfinanzierungsgesetz II wäre auch ein Schritt hin zu einer Kapitalmarktunion, denn es würde die aufsichts- und steuerrechtlichen Nachteile des deutschen Finanzmarktstandortes gegenüber anderen EU-Staaten reduzieren.
Auf EU-Ebene versucht die Politik bereits seit mehreren Jahren, institutionelles und privates Kapital für Infrastrukturprojekte zu mobilisieren. 2015 führte sie dafür eine spezielle Fondskategorie, den European Long Term Investment Fund (ELTIF), ein. Er schaffte insbesondere wegen unpraktikabler Vertriebsregeln aber nicht den Durchbruch. Die EU-Gesetzgeber haben deshalb eine Reform beschlossen, die Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Die neuen Regelungen umfassen flexiblere Anlagemöglichkeiten und den Abbau von Vertriebshindernissen und sollen dem ELTIF zu mehr Erfolg verhelfen.