16.11.2023

BVI zum Zukunftsfinanzierungsgesetz

Am 16. November 2023 hat der Deutsche Bundestag die Beschlussempfehlungen für die Regierungsentwürfe eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes und eines Wachstumschancengesetzes veröffentlicht. Mittels einer Protokollerklärung verschiebt die Regierung die Erfüllung des ursprünglich im Gesetzentwurf formulierten Ziels für Fonds, stärker in erneuerbare Energien zu investieren, auf das Jahressteuergesetz 2024.

Dazu sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI: 

„Es ist gut, dass die Regierung mit der Umsatzsteuerbefreiung für alle Investmentfonds einen immensen Wettbewerbsnachteil für den deutschen Fondstandort beseitigt. Außerdem fördert sie das VL-Sparen mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für Verheiratete. Nicht nachvollziehen können wir, dass die Koalition die Möglichkeiten für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen auf den letzten Metern aus dem Regierungsentwurf gestrichen hat. Damit vergibt sie die Chance, Fonds stärker an der Finanzierung der Energiewende zu beteiligen. Die Koalitionsfraktionen sollten nun das Jahressteuergesetz 2024 nutzen, um endlich die notwendigen Maßnahmen zu beschließen.“


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